
Öffnungszeiten und Preise
Mindest-Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 01.09.2019 bis 31.08.2020
Die Elternbeiträge werden für 12 Monate erhoben und sind monatlich im Voraus fällig.
Sehr geehrte, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
da Ihr(e) Kind(er) eine Kindertageseinrichtung in caritativer Trägerschaft besucht(en) oder ab September 2019 besucht(en) wird möchten wir Sie über die notwendigen Beitragserhöhungen ab dem 01.09.2019 bis 31.08.2020 informieren.
Diese Beitragssätze sind Richtsätze.
Diese Beitragssätze sind Richtsätze.
Betreuungszeit in den Regelgruppen | 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr | Monatsbeitrag € 109,-- |
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr | Monatsbeitrag € 119,-- | |
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr | Monatsbeitrag € 130,-- |
Betreuungszeit mit angekündigten Projektgruppen
Montag (Musicalgruppe) | 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Dienstag (Tanzgruppe) | 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Mittwoch (Kunstgruppe) | 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Donnerstag (Waldgruppe) | 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr |
Monatsbeitrag für 40 Wochenstunden
inkl. einer Projektgruppe | € 130,-- |
inkl. aller Projektgruppen | € 141,-- |
Neu ab September 2019: Kinder von 0-2 Jahren
Betreuungszeit | 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr | Monatsbeitrag € 166,-- |
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr | Monatsbeitrag € 186,-- | |
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr | Monatsbeitrag € 207,-- | |
Mo und Di 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr/ Mi und Do 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 7.00 Uhr bis 14.00 | Monatsbeitrag € 233,-- |
Kinder von 2-3 Jahren
Betreuungszeit | 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr | Monatsbeitrag € 158,-- |
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr | Monatsbeitrag € 178,-- | |
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr | Monatsbeitrag € 201,-- | |
Mo und Di 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr/ Mi und Do 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr | Monatsbeitrag € 228,-- |
Schulkindbetreuung ohne Hausaufgabenbetreuung
bis 10 Wochenstunden | Monatsbeitrag € 59,-- |
Angebot eines Frühdienstes ab 6.30 Uhr bis 7.00 Uhr | zus. Monatsbeitrag € 5,-- |
Neu ab September 2019: Geschwisterermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils € 10,-- pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Auch in den Regelgruppen kann es U3-Kinder geben
Es gelten hier, wie in der Kindergartenkrippengruppe, die Beiträge für U-3-jährige.
Hinweis zum Elternbeitrag
Derzeit wird an einer Änderung des Bayerischen Kinderbildungs-und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gearbeitet. Zur Entlastung ist ein staatlicher Beitragszuschuss in Höhe von € 100,-- pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt geplant.
Nach der erfolgten Gesetzesänderung, geplant ist eine Verabschiedung mit Wirkung ab dem 01. April 2019, wird die Auszahlung lt. Aussage unseres neuen Trägers, dem Caritasverband Passau evtl. rückwirkend im August 2019 erfolgen.
Nach der erfolgten Gesetzesänderung, geplant ist eine Verabschiedung mit Wirkung ab dem 01. April 2019, wird die Auszahlung lt. Aussage unseres neuen Trägers, dem Caritasverband Passau evtl. rückwirkend im August 2019 erfolgen.
Für finanziell schwache Familien steht das staatliche Sozialnetzt zur Verfügung. Diese Familien können beim zuständigen Stadtjugendamt die Erstattung oder die Bezuschussung des Elternbeitrages beantragen. Anträge sind auch im Kindergarten erhältlich.